Bautechnische Beratung
Die mündliche bautechnische Kurz- und Erstberatung in allen die Planung, Errichtung, den Umbau und die Renovierung von Gebäuden betreffenden Sachfragen erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Der zeitliche Umfang je Beratungsfall ist auf 15 Minuten pro Jahr und Mitglied beschränkt. Ein Anspruch auf die Vornahme von Planungsleistungen, auf Erstellung von Gutachten, Führung von Korrespondenz ist mit diesem Beratungsangebot nicht verbunden. |
Beratung bei energetischen Baumaßnahmen
Wenn Sie sich nach Einstiegsberatung und Fallmanagement vor Ort für eine umfassende energetische Sanierung entschließen, wird Ihnen bei der detaillierten Ausarbeitung Ihres Sanierungsplans weitergeholfen. Eine weitergehende Beratung ist sinnvoll, wenn es drei oder mehr Baumaßnahmen zu koordinieren und abzustimmen gilt. Auch bei der Leistungskontrolle helfen die Experten: Damit keine Schwachstelle an Ihrem Gebäude übersehen wird, kann es bei einer umfassenden Thermografie unter die Lupe genommen werden (Stufe 4 unseres Energie Checks). Entgelte und Fördermittel für diese Leistungen fallen fallbezogen an und werden mit dem Experten direkt abgesprochen.
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